Einreisebestimmungen zu Ferien mit Haustier
Für allen EU-Mitgliedstaaten ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.
Anforderungen
- gültiger EU-Heimtierausweis, der dem Tier eindeutig zugewiesen werden kann (mittels Chip-Nummer oder Tätowier-Nummer)
- ordnungsgemäße Tollwutimpfung
- In den meisten EU-Staaten gelten Zusatzbestimmungen für Kampfhunde
Wenn Sie weitere Einreisebestimmungen kennen, so schicken Sie mir diese doch bitte.
